Dienstag, Oktober 15, 2024

Beiträge

Vereinsbeiträge:

Vereinsbeiträge / Gebühren:

Es handelt sich hier um jährliche Gebühren, die Anfang des Jahres (oder bei Vereins eintritt) fällig werden.
Die Beiträge können Sie überweisen oder bequem per Lastschrift abbuchen lassen (siehe Mitglied werden).

Stand: 01.03.2022

Beitrag Betrag
Aktiver Mitgliedsbeitrag 70,00€
Passiver Mitgliedsbeitrag

Ein Wechsel zwischen aktiver und passiver Mitgliedschaft ist nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich

25,00€
Beitrag Jugendliche ab 14 Jahre 28,00€
Beitrag Jugendliche unter 14 Jahre
(ohne Weserschein)
21,00€
Nichtteilnahme am Arbeitsdienst 30,00€
Bußgeld für nicht oder verspätet abgegebene Fangliste

Der Erlaubnisschein wird erst nach Zahlung des Bußgeldes ausgegeben

20,00€
Aufnahmegebühr Erwachsene 60,00€
Aufnahmegebühr Jugendliche 0,00€
Gewässerkarte Pacht IV

Neu aufnahmen erhalten kostenlos eine Gewässerkarte

5,00€
Lehrgangs-/Prüfungsgebühr Fischerprüfung
für Mitglieder und Jugendliche bis 17 Jahre.
*1 (siehe unten)
Lehrgangs-/Prüfungsgebühr Fischerprüfung
für Nichtmitglieder.
*1 (siehe unten)
Gastscheine für unsere Vereinsgewässer: Osterholzer See (ehm.: Radio Bremen See), Panrepel See, Rodenseen (ehm.: Osterloh Seen), Mahndorfer See. Pro Gewässer 10 – 60 € (siehe unten i)
Gastscheine Pachtgemeinschaft Weser IV: . Voraussetzung (siehe unten ii) 10 – 60 € (siehe unten i)

i) Gastscheine / Gastkarten Pachtgemeinschaft Weser IV:
1 Tag 10,- €
1 Woche 30,- €
1 Monat 60,- €

Die Gastkarte ist am jeweiligen Tag von 0 Uhr bis 24Uhr gültig

ii) Regelung für die Gastscheine der Pachtgemeinschaft Weser IV

Ab dem 01.01.2022 gibt es eine Änderung bei der Ausgabe der Gastscheine für die Gewässer der Pachtgemeinschaft Weser IV.

Die Ausgabe der Gastscheine findet nur noch in der Geschäftsstelle unseres Vereins zu den normalen Öffnungszeiten statt.

Gastscheine werden nur noch an Gäste von Mitgliedern der jeweiligen Vereine der Pachtgemeinschaft Weser IV ausgegeben.

Dafür ist es erforderlich, dass das entsprechende Mitglied zusammen mit seinem Gast, oder mit den entsprechenden Unterlagen seines Gastes, in der Geschäftsstelle vorstellig wird. Der Gast muss die Mitgliedschaft in einem Angelverein nachweisen und die Bescheinigung der Fischerprüfung vorlegen.

Das Mitglied und der Gast werden auf dem Gastschein registriert und unterschreiben diesen. Sie dürfen nur gemeinsam zum Angeln gehen.

Es gelten für den Gast die Auflagen und Bedingungen des Erlaubnisscheines der Pachtgemeinschaft Weser IV des begleitenden Mitgliedes.

 

*1 Die Lehrgangs-/Prüfungsgebühr für die Fischerprüfung bitte der Homepage des Landesfischereiverband Bremen e.V. entnehmen.

Info:          http://lfvbremen.de/temp/info%20neue%20pruefungen_2.pdf

Termine:  http://lfvbremen.de/1_Start/10_Fischerprüfung.html

Anträge:   http://lfvbremen.de/14_Downloads.html

Falls ein Link nicht mehr verfügbar ist, bitte über die lfvbremen.de Homepgae direkt gehen

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner